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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lichtspiele-Fotografie (Yvonne Gerlach), Stand 07.04.2018. Ältere AGB sind damit ungültig.

 

 

 

I Allgemeines

 

1. Die AGB gelten für alle durch den Auftragnehmer durchgeführten Aufträge und Leistungen. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform und werden im Vertrag festgehalten.

 

2. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie gemäß Angebot. Alle Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten in Verbindung mit dem geschlossenen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

 

3. Es gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers.

 

4. Der Auftragnehmer kann die Aufträge und Leistungen selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.

 

 

 

II Durchführung des Auftrags

 

1. Der Auftragnehmer erscheint zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort. Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

 

2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden am Auftraggeber und dessen Eigentum, die während des Fotoshootings entstehen.

 

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die am Shootingtag vorherrschende Wetterlage. Ggf. kann das Shooting einvernehmlich auf einen anderen Termin gelegt werden.

 

4. Der Auftraggeber versichert einen sicheren Umgang mit seinem Tier und ist in der Lage, gefährliche Situationen entsprechend einzuschätzen.

 

 

III Entstandenes Bildmaterial

 

1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die entstandenen Bilder dauerhaft zu archivieren. Mit Übergabe an den Auftragnehmer (jpg) ist dieser für die dauerhafte Sicherung der Bilddateien verantwortlich. Es werden keine RAW-Dateien an den Auftragnehmer herausgegeben.

 

2. Eine nachträgliche Bearbeitung durch den Auftragnehmer oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte ist nicht gestattet.

 

3. Die entstandenen Bilder unterliegen der künstlerischen und gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl die Aufnahme an sich als auch die Bearbeitung der Bilder.

 

4. Fristen für die Übergabe der entstandenen Bilder sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer haftet nur bei vorsätzlicher Verzögerung.

 

 

IV Urheberrechte und Nutzungsrechte

 

1. Der Auftragnehmer bleibt immer Urheber des entstandenen Bildmaterials.

 

2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Begleichung der Rechnung ein privates Nutzungsrecht an den entstandenen Bildern. Dies schließt die private Nutzung der Bilder im Bereich social media ein.

 

3. Es wird kein kommerzielles Nutzungsrecht an den entstandenen Bildern gewährt. Ist eine kommerzielle Nutzung gewünscht, so ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.

 

4. Die angegebenen Preise enthalten immer eine Nutzung des Auftragnehmers zum Zwecke der Eigenwerbung (social media, Homepage, Flyer, Blog). Ist eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift geplant, wird die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers eingeholt.

 

5. Es ist nicht gestattet, das entstandene Bildmaterial im Rahmen von Gewinnspielen zu nutzen, die auf eine Veröffentlichung der eingesendeten Bilder abzielen.

 

6. Eine Veröffentlichung im Bereich social media ist nur mit Wasserzeichen gestattet.

 

V Honorare

 

1. Für das Erbringen der vereinbarten Leistung wird ein Honorar als Stundensatz oder Pauschalpreis vereinbart. Auf Grund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UstG ist keine USt zu zahlen und wird demnach auch nicht ausgewiesen.

 

2. Fahrtkosten werden gemäß der tatsächlich gefahrenen Strecke berechnet. Ggf. anfallende Reisekosten wie Hotelübernachtungen sind durch den Auftraggeber zu übernehmen. Die entstandenen Kosten werden auf der Endabrechnung ausgewiesen.

 

3. Wird die fällige Rechnung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums beglichen, wird eine Mahnung über den fälligen Betrag zzgl. 10,- € Mahngebühren erhoben.

 

 4. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, gem. §286 Abs. 3 BGB. Nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird der fällige Betrag mit 10% p.a. verzinst. Alle dem Auftragnehmer entstandenen Kosten auf Grund des Zahlungsverzugs sind durch den Auftraggeber zu übernehmen.

 

 5. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Leistungen (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

 

 6. Gewährte Rabatte sind nicht mit weiteren Leistungen kombinierbar, auf Dritte übertragbar oder zur Auszahlung berechtigt.

 

 

VI. Haftung

 

1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verhalten seinerseits entstanden sind. Dahingehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden jeglicher Art.

 

2. Eine Haftung bei technischem Versagen der Ausrüstung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Bis zur Übergabe der Bilder gilt: für Verlust und Beschädigung der Bilddateien haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es je nach Medium zu Farbabweichungen der entstandenen Bilder kommen kann. Dies ist kein Fehler des Werkes an sich, Reklamationen diesbezüglich sind nicht berechtigt.

 

4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit erstellter Printmedien und den Verlust von digitalen Daten.

 

5. Beanstandungen und Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der vereinbarten Medien in schriftlicher Form an den Auftragnehmer zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen Bilder und Medien als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.

 

 

VII Datenschutz

 

1. Der Auftragnehmer versichert, dass ihm vorliegende personenbezogene Daten des Auftraggebers mit größter Vertraulichkeit behandelt werden.

 

2. Der Auftragnehmer schließt eine bewusste Weitergabe an Dritte aus. Sollten sich Dritte unberechtigt Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers verschaffen, ist der Auftragnehmer nicht haftbar zu machen.

 

3. Ist eine Weitergabe personenbezogener Daten zur Durchführung des Auftrags erforderlich, so ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren.

 

 

VIII Schlussbestimmungen

 

1. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD.

 

2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

4. Sind eine oder mehrere Bestimmungen der AGB und des Vertrags unwirksam oder weisen Lücken auf, so beeinflusst dies nicht die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien vereinbarten Bestimmung am nächsten kommt.

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